Psychotherapeutin i.A.u.S.
PsychotherapeutInnen müssen, bevor sie ihre Ausbildung mit der Eintragung im offiziellen Register niedergelassener PsychotherapeutInnen abschließen können, bereits verpflichtend mit KlientInnen psychotherapeutisch arbeiten.
Dazu haben die TherapeutInnen eine bescheinigte Befähigung und Berechtigung zur Durchführung psychotherapeutischer Behandlungen.
Diese Behandlungen werden intensiv durch "Supervision" begleitet (d.h. durch erfahrene und formal akkreditierte PsychotherapeutInnen begutachtet). Dieser Psychotherapie-Ausbildungsstand wir umgangssprachlich "Im Status" genannt, heiß korrekt aber "PsychotherapeutIn in Ausbildung unter Supervision".
PsychotherapeutInnen i. A.u.S. bieten in der Regel bis zu 20% günstigere Honorare an; sie leisten damit einen bedeutsamen Beitrag zur Verfügbarkeit psychotherapeutischer Versorgung.
Leider bekommt man von der ÖGK keine Rückerstattung, bei vielen anderen Kassen jedoch schon. Auch bezahlen viele private Zusatzversicherungen bis zu 80% dazu, bitte jedoch im Vorfeld abklären.